Bild mit vier weiblichen Jugendlichen

Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und JMD

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Im Januar 2004 sind die kommunalen Spitzenverbände gebeten worden, die Kommunen und Landkreise über die neuen Arbeitsgrundsätze der Jugendmigrationsdienste (früher: Jugendgemeinschaftswerke, Anlage 1) zu informieren. Heute wende ich mich an Sie mit der Bitte um Unterstützung zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugend-migrationsdienst und Ausländerbehörde.

Die Jugendmigrationsdienste sind Teil eines bundesweiten Integrationsprogramms und haben die Aufgabe, neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren in ihrem Integrationsprozess zu begleiten. Durch individuelle Beratung und Unterstützung werden die schulischen, beruflichen, sprachlichen und sozialen Integrationschancen der jungen Menschen verbessert. Dazu dient vor allem ein individueller Integrationsplan, mit dessen Hilfe die Jugendlichen passgenau in die für sie geeigneten Maßnahmen und Angebote vermittelt werden sollen. Jugendliche, die an einem Integrationskurs nach dem Zuwanderungsgesetz teilnehmen, erhalten in dieser Zeit ebenfalls sozialpädagogische Begleitung durch den örtlichen Jugendmigrationsdienst. Nähere Informationen zu Aufgaben, Angeboten und Adressen sind im Internet unter www.jugendmigrationsdienste.de zu finden.

Wesentlich für das Gelingen des Integrationsprozesses ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendmigrationsdienste möglichst bald nach der Einreise der Jugendlichen Kontakt zu ihnen aufnehmen können.

Ich möchte Sie daher bitten, diese Informationen an die Ausländerbehörden weiterzugeben, damit neu zugewanderte Jugendliche zeitnah auf die Angebote der Jugendmigrationsdienste hingewiesen werden und eine bessere Kooperation zwischen Ausländerbehörde und Jugendmigrationsdienst stattfinden kann.