Bild mit vier weiblichen Jugendlichen

Neuer „Garantiefonds – Hochschule“ unterstützt junge Flüchtlinge beim Hochschulzugang

Am 20. September veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Bundesanzeiger die neuen „Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“. Sie treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule

Am 20. September veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Bundesanzeiger die neuen „Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“. Sie treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Wer profitiert:

Förderberechtigt sind junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einem dauerhaften Bleiberecht, die in der Bundesrepublik Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium anstreben oder fortsetzen möchten. Über die Richtlinien werden insbesondere studienvorbereitende Deutschsprachkurse gefördert, die mit einem Zertifikat  abschließen. Falls erforderlich wird zusätzlich auf den Test „Deutsch als Fremdsprache“ bzw. die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) vorbereitet.

Die Kurse bauen auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf und ergänzen die aktuellen Sprachfördermaßnahmen zur Integration von hochqualifizierten Flüchtlingen.

Auch die Teilnahme an Sonderkursen zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- bzw. Hochschulreife sowie die Teilnahme am Studienkolleg und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg sind förderfähig.

Was ist neu:

Mit der Neugestaltung der Richtlinien wird der steigenden Nachfrage an hoch qualifizierenden Deutschsprachkursen für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Rechnung getragen. Das Angebot fokussiert sich zudem stärker als bisher auf den voruniversitären Bereich.

Zum förderberechtigten Personenkreis gehören künftig nicht nur Familienangehörige von Spätaussiedlern, sondern auch die nachreisenden Ehegattinnen und Ehegatten von Asylberechtigen und anerkannten Flüchtlingen. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Sprachförderung für Frauen ein Gewinn, da nachreisende Ehegattinnen selbst nicht über den Flüchtlingsstatus verfügen und bisher nicht gefördert werden konnten.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

http://www.bildungsberatung-gfh.de

http://www.obs-ev.de