Bild mit vier weiblichen Jugendlichen

Mehr Hilferufe wegen Zwangsehen und Gewalt im Namen der „Ehre“

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes berichtet für 2008 von einem Anstieg der Hilferufe von Frauen und Mädchen, „die von einer Zwangsheirat oder Gewalt im Namen der so genannten Ehre bedroht oder betroffen waren“. Terre des Femmes fordert einen konsequenteren Ausbau der Hilfsangebote.
197 Frauen und Mädchen haben sich im vergangenen Jahr Hilfe suchend an Terre des Femmes gewandt, knapp 15 % mehr als im Vorjahr. Dies könnte auf eine gestiegene Bereitschaft der betroffenen Frauen hinweisen, sich Hilfe zu suchen, da das Thema inzwischen auch verstärkt in den Medien diskutiert wird, aber auch auf gestiegene Fallzahlen.
Die Organisation hat seit 2006 nach eigenen Angaben 543 Frauen und Mädchen beraten, die von Zwangsheirat und Gewalt im Namen der Ehre bedroht oder betroffen waren. „Gegen ein Drittel davon waren zum Zeitpunkt ihres Anrufes bereits Morddrohungen ausgesprochen worden“, sagte Jasmine Olbort von Terre des Femmes. Mitunter sei die sofortige Flucht aus der Familie der lebensrettende Ausweg. Olbort zufolge handelt es sich vor allem um Frauen aus der Türkei, den Kurdengebieten Syriens, Irans und Iraks sowie dem Kosovo, dem Libanon und Indien.
Im Dezember hat Terre des Femmes mit Hilfe von Fördermitteln aus dem EU-Integrationsfonds damit begonnen, eine bundesweite Koordinierungsstelle zum Thema Zwangsheirat und Gewalt im Namen der Ehre einzurichten. Die Koordinierungsstelle hat ihren Hauptsitz in Tübingen und eine Zweigstelle in Berlin. So sollen bereits bestehende nichtstaatliche Beratungsangebote besser vernetzt werden. Derzeit sind eine Internetplattform und ein Fachnetzwerk im Aufbau. Im Fachnetzwerk kooperieren 35 Einrichtungen, die mit Betroffenen arbeiten, sowie Rechtsanwälte und Psychologen.
Aufsehen erregte zuletzt ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom 13. Februar gegen den Bruder der Deutsch-Afghanin Morsal Obeidi. Ahmad-Sobair Obeidi hatte seine 16-jährige Schwester im Mai 2008 wegen ihres „westlich orientierten Lebenswandels“ erstochen. Das Gericht bewertete die Tat als Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen (Az. 621Ks17/08). Es verurteilte den 24-Jährigen zu lebenslanger Haft. Nach der Verkündung des Urteils kam es im Gerichtssaal zu tumultartigen Szenen, da die Familienangehörigen über den Ausgang des Verfahrens empört waren und die lebenslange Haftstrafe nicht hinnehmen wollten.
„Ich bin froh, dass der Richter nicht auf Totschlag erkannte, sondern die volle Härte des Gesetzes den Angeklagten hat spüren lassen“, sagte der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland e.1V. Aiman Mazyek. „Wir dichten sehr viel Islam in Sachen hinein, wo er eigentlich gar nicht hingehört“, sagte Mazyek. „Es gibt keinen leisesten Verdacht, dass Mord aus Ehre oder sonstigen Gründen zu rechtfertigen ist. Mord bleibt Mord.“
Weitere Informationen:
www.frauenrechte.de
www.hamburg.de/landgericht