Bild mit vier weiblichen Jugendlichen

Leichter Anstieg der Asylanträge im August

Im August 2006 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.899 Asylerstanträge gestellt. Damit stieg die Zahl der Asylbewerber im Vergleich zum Vormonat um 509 Personen (36,6 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat August 2005 ging die Zahl der Asylbewerber um 524 Personen (-21,6 Prozent) zurück.
Von Januar bis August 2006 ist die Anzahl der Asylanträge im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 5.069 (-26,4 Prozent) gesunken.
 
Die Zahlen im Einzelnen:

I.   Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im August 2006
1.899 Personen (Vormonat 1.390 Personen) Asyl beantragt.
 
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 509
(36,6 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (August 2005: 2.423 Personen) hat sich die Zahl der Asylbewerber im August 2006 um 524 (-21,6 Prozent) verringert.

Hauptherkunftsländer im August 2006 waren:

Zum Vergleich
  Nr.  Land                               Juni  Juli  August (Personen)
  1.  Serbien u. Montenegro*     229   225     258
  2.  Irak                                 158   140     224
  3.  Türkei                              149   117     173
  4.  Russische Föderation           58    75      93
  5.  Vietnam                             91    73      88
  6.  Libanon                              30    50      83
  7.  Syrien                                44    37      82
  8.  Indien                                41    26      54
  9.  China                                 25    30      51
 10.  Afghanistan                        29    43      48

 *bis Juli 2006: Serbien und Montenegro

Im August 2006 wurden neben den 1.899 Erstanträgen 703 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.
 
Im August 2006 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.422 Personen (Vormonat: 2.373) entschieden.
 
Als Asylberechtigte anerkannt wurden 14 Personen (0,6 Prozent). Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten 75 Personen (3,1 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 1.461 Personen (60,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 872 Personen (36,0 Prozent).
 
Bei 62 Personen hat das Bundesamt im August 2006 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis August 2006 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis August 2006 haben insgesamt 14.152 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (19.221 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 5.069 Personen (-26,4 Prozent).
 
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis August 2006 :

Nr.  Land                            Anzahl  Personen
  1.  Serbien*                       1.975  Personen
  2.  Türkei                           1.353  Personen
  3.  Irak                              1.345  Personen
  4.  Russische Föderation         685  Personen
  5.  Vietnam                           676  Personen
  6.  Syrien                             426  Personen
  7.  Aserbaidschan                  402  Personen
  8.  Libanon                            397  Personen
  9.  Iran                                 384  Personen
 10.  Afghanistan                     379  Personen
 
* bis Juli 2006 Serbien und Montenegro

Im Zeitraum von Januar bis August 2006 wurden neben den 14.152 Erstanträgen 6.185 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.
 
Im Zeitraum von Januar bis August 2006 hat das Bundesamt 21.503 Entscheidungen (Vorjahr: 32.296) getroffen. 182 Personen (0,9 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 662 Personen (3,1 Prozent) erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. 12.908 Asylanträge (60,0 Prozent) wurden abgelehnt. 7.751 Anträge (36,0 Prozent) wurden anderweitig erledigt.
 
Bei 391 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis August 2006 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
 
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende August 2006 8.146, darunter 5.942 Erstanträge und 2.204 Folgeanträge (Vormonat: 7.874 anhängige Verfahren, davon 5.691
Erst- und 2.183 Folgeanträge).

(Pressemitteilung vom 6.9.2006)

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