JMD-Praxisbeispiel
Projekt zur Zusammenarbeit zwischen den Sozialbürgerhäusern
der Landeshauptstadt München und den Jugendmigrationsdiensten
Am 01. Januar 2005 traten mit den Hartz IV-Reformen das Sozialgesetzbuch II (SGB II) und das
Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit ergab sich unter vielem anderen die Frage, inwieweit eine Zusammenarbeit zwischen den Sozialbürgerhäusern (SBH) der Landeshauptstadt München ("ARGE"), in deren Struktur auch die Leistungen nach dem SGB II erbracht werden, und den Jugendmigrationsdiensten (JMD) sowie den für die Migrationsberatung Erwachsener (MBE) zuständigen Stellen sinnvoll und notwendig ist. Aus diesem Grund wurde in drei Sozialregionen Münchens in einem Pilotprojekt die Zusammenarbeit zwischen den dort zuständigen Jugendmigrationsdiensten und den Sozialbürgerhäusern erprobt.
Der vorliegende Abschlussbericht dokumentiert aus nachstehend genannten Gründen die Ergebnisse dieses Pilotprojektes umfassend:
• Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH (ARGE München) und die Leitung der Bezirkssozialarbeit und der Sozialbürgerhäuser Soziales als Initiatoren dieses Projektes erhalten damit einen detaillierten Bericht über Projektverlauf und Projektergebnisse.
• Der Abschlussbericht bietet eine Grundlage für alle Jugendmigrationsdienste und Sozialbürgerhäuser in München, zukünftig eine Zusammenarbeit aufzubauen bzw. zu vertiefen.
• Der Abschlussbericht kann außerdem aus unserer Sicht wertvolle Hinweise zu einer zukünftigen Zusammenarbeit auch mit den zuständigen Stellen der Migrationserstberatung liefern.
• Dieses Pilotprojekt ist nach unserer Kenntnis bisher einmalig im Bundesgebiet. Daher kann und sollte dieser Abschlussbericht nach unserer Auffassung bei Bedarf auch Außenstehenden zurVerfügung gestellt werden können.
An dieser Stelle möchten wir auch die Gelegenheit nutzen, uns bei allen, die durch ihre Mitarbeit zum Gelingen des Projektes beigetragen haben, sehr herzlich zu bedanken.
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Peter Neudert
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