mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ am 1. April 2012 wurde ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschluss es mit dem deutschen Referenzberuf eingeführt. Zudem wurden die Verfahren und Kriterien der Gleichwertigkeitsprüfung für bundesrechtlich geregelte Berufe vereinheitlicht.
Zur Unterstützung der Beratung von Migrantinnen und Migranten durch Regeldienste und -einrichtungen – wie z.B. Agenturen für Arbeit/JobCenter, Jugendmigrationsdienste (JMD), Migrationsberatungsstellen (MBE) – werden im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, das von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit getragen wird, Informations- und Schulungsangebote zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bereitgestellt.
In diesem Zusammenhang hat die IQ-Fachstelle „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ Informationsmaterial zu den rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung zusammengestellt, die ich Ihnen in der Anlage gerne weiterleite. Eine Zusammenfassung der Inhalte können Sie der Übersicht in der Anlage entnehmen. Die Materialien können als Hintergrundinformationen für die Beratung der JMD genutzt werden.
Soweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JMD an Informationsveranstaltungen bzw. Schulungsangeboten der Regionalen Netzwerke des Förderprogramms IQ interessiert sind, werden sie gebeten, sich an die Netzwerk-Koordination im jeweiligen Bundesland zu wenden. Die Kontaktdaten sind auf der Internetseite des Förderprogramms IQ (ttp://www.netzwerk-iq.de) abrufbar.
Hinweisen möchte ich Sie abschließend auf die mehrsprachigen Informationsflyer des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur beruflichen Anerkennung. Sie können über die Internetseite des BAMF (ttp://www.bamf.de) bestellt und für die Beratung vor Ort genutzt werden.
Die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval), die zuständige Stelle zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse aus Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen hält ebenfalls nützliche Informationen für die Beratung auf ihrer Internetseite bereit (ttp://www.ihk-fosa.de).
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