Bessere Sprachförderung für junge Geflüchtete
Junge Zuwanderinnen und Zuwanderer auf dem Weg zum Abitur und ins Studium sprachlich zu unterstützen - das ist ein zentrales Ziel des "Bundesprogramms Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule". Damit leistet das Bundesjugendministerium einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit und besseren Teilhabemöglichkeiten in Deutschland. Wegen der steigenden Nachfrage an hochqualifizierenden Deutschkursen für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gelten seit dem 1. Juni 2019 neue Regularien bei der Unterstützung.
Neugestaltung der Richtlinien ab Juni 2019
Ab sofort können auch Kinder von Asylberechtigen und anerkannten Flüchtlingen gefördert werden. Das ist ein Gewinn mit Blick auf die Sprachförderung von jungen Menschen, die ihre Schulbildung im Heimatland abgeschlossen haben, selbst aber nicht über den Flüchtlingsstatus verfügen und bisher nicht gefördert werden konnten.
Außerdem sind die Ausnahmeregelungen neu gefasst worden. Sie berücksichtigen neben gesundheitlichen Beeinträchtigungen künftig Kinderbetreuungs- und Pflegeverpflichtungen der Antragstellerinnen und Antragsteller. Im Ausnahmefall können junge Geflüchtete auch nach ihrem 30. Geburtstag einen Förderantrag stellen.
Förderung für junge Flüchtlinge
Förderberechtigt sind junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einem dauerhaften Bleiberecht, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium anstreben oder fortsetzen möchten. Sie müssen im Regelfall unter 30 Jahre alt sein. Förderberechtigt sind auch deren Ehegattinnen und Ehegatten.
Stipendien für Sprachkurse und mehr
Es werden Stipendien für folgende Maßnahmen geleistet:
- Deutschintensivsprachkurse mit dem Abschlussziel C1, bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern die Testabschlüsse Deutsch als Fremdsprache beziehungsweise die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Die Kurse bauen auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf und ergänzen die aktuellen Sprachfördermaßnahmen zur Integration von hochqualifizierten Flüchtlingen.
- Englischintensivkurse für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit Hochschulzugangsberechtigung ohne Englischvorkenntnisse
- fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium
- Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife
Förderung bei den Bildungsberatungsstellen beantragen
Förderanträge werden bei den Bildungsberatungsstellen Garantiefonds Hochschule gestellt - entweder persönlich oder online. Sie prüfen die Zulassungsvoraussetzungen und leiten die Anträge mit einer Förderempfehlung an die Otto Benecke Stiftung e.V. weiter. Die Stiftung vergibt die Zuwendungen im Auftrag des Bundesjugendministeriums nach festgelegten Richtlinien an die jungen Flüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.
Text und Bild: BMFSFJ