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2.140 Asylbewerber im März 2006

Berlin, den 13. April 2006 - Im März 2006 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.140 Asylerstanträge gestellt. Damit stieg die Zahl der Asylbewerber im Vergleich zum Vormonat um 361 Personen (20,3 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat März 2005 ging die Zahl der Asylbewerber um 83 Personen (-3,7 Prozent) zurück.

Von Januar bis März 2006 ist die Anzahl der Asylanträge im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 900 (-13,1 Prozent) gesunken

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2006 2.140 Personen (Vormonat: 1.779 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 361 (20,3 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (März 2005: 2.223 Personen) hat sich die Zahl der Asylbewerber im März 2006 um 83 (-3,7 Prozent) verringert.

Hauptherkunftsländer im März 2006 waren:

Zum Vergleich

                                                     Januar   Februar   März

1.  Serbien u. Montenegro                  359       298       353

2.  Irak                                             170      149        225

3.  Türkei                                          179      168        209

4.  Russische Föderation                     109       87         100

5.  Vietnam                                         77       86          94

6.  Aserbaidschan                                59       57          71

7.  Afghanistan                                    50       51          64

8.  Syrien                                           53        52          59

9.  Iran                                               51        46         56

10. Libanon                                         46         53         55

Im März 2006 wurden neben den 2.140 Erstanträgen 969 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

Im März 2006 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.957 Personen (Vormonat: 2.835) entschieden.

Als Asylberechtigte anerkannt wurden 27 Personen (0,9 Prozent). Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten 95 Personen (3,2 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 1.781 Personen (60,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.054 Personen (35,7 Prozent). Bei 66 Personen hat das Bundesamt im März 2006 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis März 2006 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis März 2006 haben insgesamt 5.999 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (6.899 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 900 Personen
(-13,1 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis März 2006 :

1.  Serbien u. Montenegro      1.029 Personen

2.  Türkei                                569 Personen

3.  Irak                                   558 Personen

4.  Russ. Föderation                 298 Personen

5.  Vietnam                             258 Personen

6.  Aserbaidschan                    192 Personen

7.  Syrien                               168 Personen

8.  Afghanistan                       166 Personen

9.  Libanon                             157 Personen

10. Indien                              151 Personen

Im Zeitraum von Januar bis März 2006 wurden neben den 5.999 Erstanträgen 2.447  Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis März 2006 hat das Bundesamt 9.256 Entscheidungen (Vorjahr: 11.221) getroffen. 80 Personen (0,9 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 242 Personen (2,6 Prozent) erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. 5.747 Asylanträge (62,1 Prozent) wurden abgelehnt. 3.187 Anträge (34,4 Prozent) wurden anderweitig erledigt.

Bei 151 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis März 2006 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende März 2006 8.427, darunter 6.257 Erstanträge und 2.170 Folgeanträge (Vormonat: 8.170 anhängige Verfahren, davon 6.103
Erst- und 2.067 Folgeanträge).

(Pressemeldung vom 13.4.2006)