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1.835 Asylanträge im Mai 2009

Im Mai 2009 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.835 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vormonat um 84 Personen (-4,4 Prozent) gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat Mai 2008 um 236 Personen (14,8 Prozent) gestiegen.

Von Januar bis Mai 2009 lag die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 1.142 Personen (12,3 Prozent) höher.

Im Mai 2009 kamen gegenüber dem Vormonat deutlich weniger Asylbewerber aus dem Irak (April: 477, Mai: 379) und geringfügig mehr aus Afghanistan (April: 136, Mai: 144).

 

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Mai 2009 1.835 Personen (Vormonat 1.919 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 84 Personen (-4,4 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Mai 2008: 1.599 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Mai 2009 um 236 (14,8 Prozent) gestiegen.

Die Hauptherkunftsländer im Mai 2009 waren:

Herkunftsländer in den Monaten März, April und Mai 2009
Nr. Land März April Mai
1. Irak 477 477 397
2. Afghanistan 160 136 144
3. Türkei 112 123 116
4. Kosovo 124 86 115
5. Vietnam 98 143 91
6. Syrien 43 57 80
7. Serbien 66 37 65
8. Indien 58 60 62
9. Nigeria 47 62 52
10. Russische Föderation 71 72 48

Neben den 1.835 Personen, die im Mai 2009 erstmals Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt haben (Erstanträge), wurden 445 erneute Asylanträge nach Rücknahme oder Ablehnung eines früheren Asylantrags gestellt (Folgeanträge).

Im Mai 2009 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.551 Personen (Vormonat: 2.332) entschieden.

Insgesamt 763 Personen (29,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 63 Personen (2,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 700 Personen (27,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Mai 2009 bei 158 Personen (6,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sogenannter subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht.

Abgelehnt wurden die Anträge von 866 Personen (33,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 764 Personen (30,0 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis Mai 2009 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis Mai 2009 haben insgesamt 10.423 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (9.281 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 1.142 Personen
(12,3 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Mai 2009:

Herkunftsländer von Januar bis Mai 2009
Nr. Land Personen
1. Irak 2.698
2. Afghanistatan 918
3. Türkei 602
4. Vietnam 580
5. Kosovo 545
6. Russ. Föderation 331
7. Syrien 330
8. Iran 307
9. Nigeria 262
10. Serbien 257

Neben den 10.423 Erstanträgen wurden insgesamt 2.342 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Mai 2009 hat das Bundesamt 11.497 Entscheidungen (Vorjahr: 9.017) getroffen.

Insgesamt 3.486 Personen (30,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 203 Personen (1,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.283 Personen (28,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Mai 2009 bei 542 Personen (4,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sogenannter subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.326 Personen (37,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.143 Personen (27,4 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Mai 2009 19.784, darunter 15.659 Erstanträge und 4.125 Folgeanträge (Vormonat: 19.924 anhängige Verfahren, davon 15.661 Erst- und 4.263 Folgeanträge).